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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Liefer- und Geschäftsbedingungen:

Allgemeine Geschäftsbedingungen:
 
1. Gebrauchsanweisungen und Sicherheitsvorschriften:
Der Käufer die Gebrauchsanweisungen und ggf. Sicherheitsvorschriften für die einzelnen Komponenten (falls vorhanden). Sämtliche Gebrauchs - und
Sicherheitshinweise aller Gerätschaften sind vor der Benutzung der Anlage genau nachzulesen und zu befolgen. Auch die Gebrauchsanweisung der einzelnen Gerätschaften muss unbedingt vor Inbetriebnahme gelesen genau beachtet werden. Wir haften nicht für die falsche Benutzung von gesamten Anlagen und sämtlicher Einzelkomponenten und die hieraus entstehenden Sach- oder Personenschäden.
 
2. Lieferzeiten und Garantiezeiten:
Alle Angaben über die Lieferzeiten sind immer unverbindlich. Wir übernehmen keine Haftung für etwaige Lieferverzögerungen oder nicht lieferbare Artikel und leisten auch keine Rabatte oder Ausfallsentschädigungen sowie sonstige Entschädigungen oder Aufwendungen bei verspäteter Lieferung oder Nichtlieferung.
Für die Benutzung bestimmter erworbenen Gerätschaften bestehen unterschiedliche Garantiezeiten ab Rechnungsdatum des Einkaufes beim jeweiligen Hersteller. Diese sind bei uns speziell zu erfragen.
Bei Beanstandung der Gerätschaften können diese oder deren Wechselstücke von uns zum Hersteller eingeschickt und vom Hersteller ggf. ersetzt werden. Die kompletten Versandkosten inkl. Montagekosten trägt hierbei der Käufer. Unsere Firma macht dann den jeweiligen Garantieanspruch bei dem entsprechenden Hersteller gültig. Für Ware, die unter Rabatt verkauft wurde, erhält der Käufer keine Garantieleistung.
 
3. Haftungsbeschränkungen:
Der Lieferer übernimmt keine Haftung für jegliche Schäden (z.B. Personen oder Sachschäden), die bei dem Gebrauch der gesamten Anlage oder einzelner
Komponenten verursacht werden können. (Siehe auch Punkt 1) Wir haften nicht für Produktionsausfälle im Rahmen von verspäteten Lieferzeiten von
Maschinen und Anlagen.
 
4. Gewährleistungsbestimmungen:
Für Art und Umfang der Gewährleistung gelten die Gewährleistungsbestimmungen der betreffenden Hersteller der Einzelkomponenten. Die Durchführung von Gewährleistungsarbeiten setzt ordnungsgemäße Benutzung der Gerätschaften und Einhaltung der Zahlungsverpflichtungen seitens des Käufers voraus.
 
5. Angaben für die Angebote:
Die zu den Angeboten und Aufträgen gehörenden Unterlagen, wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben usw. sind nur annähernd
maßgebend, wenn sie nicht vom Lieferer ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Änderungen, die Hersteller allgemein in der Konstruktion der
Ausstattung vornehmen, berechtigen den Besteller nicht zur Beanstandung. Sämtliche Angebote sind freibleibend, Kostenvoranschläge unverbindlich. Alle Preise verstehen sich ab Lager zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer von momentan 16%, zuzüglich der anfallenden Versand-, Verpackungs- und
Versand-, Nachnamekosten. Bestellungen sind ausdrücklich per Post, E-Mail oder Fax an uns zu richten.
 
6. Eigentumsvorbehalt:
Alle vom Lieferer verkauften Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Lieferers. Der Besteller übernimmt die volle Verantwortung für die Anlage (und alle übrigen Gerätschaften) nach der Lieferung und für die mittelbar und unmittelbar durch die Anlage entstehenden Personen- oder
Sachschäden jeglicher Art. Er kommt für jegliche Schäden an unseren Gerätschaften auf, bis zur vollständigen Bezahlung der Kaufsumme.
 
7. Sonstige Vereinbarungen:
Alle Vereinbarungen, die von diesen Liefer- u. Geschäftsbedingungen abweichen bedürfen der Schriftform. Kosten, die durch Annahmeverweigerung oder nichtschriftlich vereinbarte Rücksendung entstehen, werden samt Lager und Bearbeitungsgebühren dem Kunden in Rechnung gestellt. Alle vor Erscheinen dieser Preisliste getroffenen Vereinbarungen bezüglich der Liefer- und Geschäftsbedingungen verlieren mit Erscheinen einer neuen Preisliste ihre Gültigkeit. Preisänderungen sind von unseren Lieferanten abhängig. Diese behalten wir uns zu jeder Zeit vor.
 
8. Beanstandungen:
Beanstandung wegen unvollständiger oder unrichtiger Lieferung sind unverzüglich, spätestens 8 Kalendertage nach Empfang vorzubringen. Anderenfalls gilt die Lieferung als angenommen. Die Verpflichtung des Lieferers beschränkt sich in jedem Falle auf Nachlieferung bzw. Gewährleistung im Rahmen der Bestimmungen der zuständigen Lieferwerke. Dies gilt auch für Garantiezeiten, Rückgaberechte oder Kulanzen, welche vom Hersteller vorgegeben sind und nicht von uns beeinflusst werden können.
 
9. Gerichtsstand:
Ausschließlicher Gerichtsstand für etwaige Streitigkeiten unmittelbar oder mittelbar (einschließlich Montagen, Reparaturen, Nachlieferung und dergleichen)
zwischen Besteller und dem Lieferer ist der Wohnsitz des Lieferers (momentan Brandenburg Amtsgericht Zossen).
 
10. Zahlungsbedingungen und Versandkosten
Die Versandkosten richten sich nach der Größe und dem Gewicht der kompletten Warensendung. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, erfolgt der Versand stets auf Kosten des Bestellers. (Die Rücksendung leerer Verpackungen an den Lieferer ist auf jeden Fall Sache des Bestellers, der hierfür sämtliche Transport - Fracht- oder Leihkosten zu tragen hat.) Bei größeren Anlagenkomponenten erfolgt der Versand nach Größe und Gewicht. Diese sind daher gesondert zu erfragen. Der Mindestbestellwert ist € 200,00 (innerhalb von D). Der Mindestbestellwert ist € 200,00 (außerhalb von D). Bei Bestellungen unter 200,00 Euro wird ein Mindermengenzuschlag von 30,00 Euro berechnet (zzgl. 19% MwSt.). Die Bezahlung aller Anlagenkomponenten und sämtlicher Waren und Maschinen erfolgt per Vorkasse. Eine Zahlung auf Rechnung ist bei einer Zweitbestellung ggf. nach Vereinbarung möglich.
 
11. Bei gewerblicher Nutzung:
Der Besteller trifft auf seine Kosten die etwa notwendigen Vereinbarungen mit der Berufsgenossenschaft, der Gewerbeaufsicht und allen sonst noch
notwendigen Ämtern, den Elektrizitäts- und Wasserwerken, sowie die eventuell noch notwendigen Kosten für sämtliche bauliche Veränderungen
und Schutzvorrichtungen. Der Lieferer übernimmt keine Vereinbarungen und Änderungen für eine gewerbliche (oder auch private) Nutzung.
 
12. Nichtzahlung des Kunden
Bei Nichtzahlung innerhalb der vereinbarten Frist werden automatisch und ohne Mahnung die gesetzlichen Verzugszinsenzinsen auf den Gesamtbetrag
der offenstehenden Rechnungen fällig. Dies erfolgt unter Anwendung von § 288 BGB.
 
13. Geltungsweise unserer AGB
Bei jeder Auftragsannahme des Lieferers gelten automatisch die o.g. AGB. Der Besteller erklärt sich in jedem Falle einverstanden im Sinne dieser AGB des
Lieferers. Es bedarf keiner weiteren schriftlichen Annahmebestätigungen der AGB durch den Kunden. Der Kunde erklärt sich bei Auftragserteilung oder
Vertragsabschluss bzw. nach Auftragsbestätigung mit allen Bedingungen des Lieferers einverstanden.
 
STAND: 05/2018. Änderungen jederzeit vorbehalten.
 
 
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